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Illegalisierung in Österreich
Es gibt viele Wege - ja Schnellstraßen und Autobahnen - die in die Illegalität führen aber nur einige wenige steinige Pfade zurück. Illegalisierung beginnt durch die Aschottungspolitik bereits vor der Staatsgrenze, doch auch in Österreich existiert ein ausgeklügeltes institutionalisiertes Illegalisierungssystem.
Es gibt viele Wege - ja Schnellstraßen und Autobahnen - die in die Illegalität führen aber nur einige wenige steinige Pfade zurück. Die Infrastruktur Richtung Illegalität ist vorhanden, sie ist bestens ausgebaut, durch Gesetze abgesichert und durch Ermessensspielräume der BeamtInnen unberechenbar gemacht. Verlust des Arbeitsplatzes, Scheidung, strafrechtliche Verurteilungen, mehrmalige Verwaltungsübertretungen, Krankheit. All das sind auch für ÖsterreicherInnen unangenehme Lebenserfahrungen. Sie können Lebenskrisen auslösen, finanzielle oder persönliche Katastrophen darstellen. Eine Gefahr, die Berechtigung auf ein Leben in Österreich zu verlieren, beinhalten diese Ereignisse für Einheimische jedoch keinesfalls.
Bei AusländerInnen ist das grundsätzlich anders. Die oben genannten Ereignisse können auch den Verlust der Aufenthaltsberechtigung bedeuten. Oft sind die unmittelbaren Auswirkungen des eigentlichen Anlasses für die Betroffen gering im Verhältnis zu den Folgen, die mit einer Abdrängung in die Illegalität verbunden sind.
Illegalisierung beginnt bereits vor der Staatsgrenze
Während für Waren nach und nach alle Schranken fallen, wird die Festung Europa für Flüchtlinge und MigrantInnen dichter und dichter gemacht. 1998 wurden 25.532 Menschen an der österreichischen Grenze zurückgewiesen. Die Verweigerung der Einreise erfolgt bei Zweifel an der Identität, bei Mittellosigkeit, bei Verdacht auf Schwarzarbeit oder Schlepperei oder bei fehlendem Sichtvermerk.Für Flüchtlinge bleibt in den meisten Fällen nur der oft lebensgefährliche Weg über die grüne Grenze. Aber auch hier sichert sich Österreich mehr und mehr ab. An den 1250 km EU-Außengrenze stehen insgesamt 6000 Grenzgendarmen, Zollwacheorgane und Assistenzsoldaten zur Flüchtlingsabwehr bereit. Bei der Anschaffung moderner technischer Geräte befindet sich die Alpenrepublik in einem wahren Kaufrausch. Das Arsenal liest sich wie die Requisitenliste eines James Bond Films: 40 Wärmebildeinheiten mobil, 6 Wärmebildeinheiten stationär, 8 Nachtsichtgeräte Monokular, 189 Nachtsichtgeräte Biokular 25, 43 Nachtsichtgeräte Biokular 35, 200 Feldstecher, 85 Videoendoskope, 49 CO2-Sonden starr, 100 CO2-Sonden Teleskop, 91 Wandschichtdickenmeßgeräte, 35 Vorfeldvideos, 235 Garret Metalldedektoren. Auch geländegängige Fahrzeuge stehen der Grenzgendarmerie zur Verfügung.
Diese Anstrengungen werden mit zweifelhaftem Lob aus Deutschland bedacht. Der bayerische Innenminister Beckstein, der in frühen Jahren die österreichische Grenzsicherung als mangelhaft und lückenhaft gerügt hatte, lobt nun die von Österreich ergriffenen Maßnahmen als vorbildlich für alle Schengenländer. Innenminister Schlögl verkündete stolz, daß Österreich drei Milliarden Schilling in technische Innovationen und Personal investiert hat.
All dieser Aufwand wird betrieben unter dem vorgeschobenen Motto dem "Schlepperunwesen" und der organisierten Kriminalität den Kampf anzusagen. In der Realität treffen diese Vorkehrungen jedoch gerade jene Menschen am schwersten, die Opfer von Gewalt Krieg und Armut sind. Die festungsartig ausgebaute EU-Außengrenze bedingt und fördert die Notwendigkeit für Flüchtlinge die Hilfe von professionellen Fluchthelfern in Anspruch zu nehmen.
Die Bevölkerung im Grenzland wird aktiv in die Flüchtlingsbekämpfung miteinbezogen. In der oberösterreichischen Gemeinde Schenkenfelden wurden die Einheimischen via amtlichem Informationsblatt zur Mithilfe bei der Bekämpfung von illegal Einreisenden aufgerufen. Besonders die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft wird in der Verlautbarung als vorbildlich hervorgehoben.
Das Nadelöhr der legalen Zuwanderung:
Im Fremdengesetz 1997 sind erstmals zaghafte Ansätze vorhanden, die darauf hindeuten, daß sich Österreich als Zuwanderungsland begreift. So wird Fremden, bereits bei der Erteilung der Erstniederlassungsbewilligung, das Recht eingeräumt, Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder mitzubringen. Was im Gesetzestext so vorteilhaft für ZuwanderInnen aussieht, bewirkt in der Praxis allerdings wenig. Die sinnvolle Anwendung dieser Bestimmung scheitert an der extrem niedrig festgesetzten Quote für Neuzuwanderung. 1998 waren für alle Bundesländern zusammen gerade 950 Quotenplätze für Niederlassungsbewilligungen für jeglichen Aufenthaltszweck, also auch zur Aufnahme von unselbständiger Erwerbstätigkeit, vorgesehen. Diese Praxis kommt der Forderung der Freiheitlichen Partei Österreichs sehr nahe, die seit Jahren einen absoluten Zuwanderungsstop fordert.Königswege in die Illegalität
Im Denken der braven Bürger wird illegal mit kriminell gleichgesetzt. Schubhaft, Abschiebungen und hartes Vorgehen gegen Menschen, die mit diesem Stigma behaftet sind, werden von der Mehrheitsbevölkerung gutgeheißen oder zumindest toleriert. Diese Tatsache zeigt sich auch darin, daß sich der Innenminister Karl Schlögl in breiten Bevölkerungsteilen einer beinahe uneingeschränkten Beliebtheit. Auch der Tod des Schubhäftlings Marcus Omofuma im Rahmen seiner Abschiebung verbessert den behördlichen Umgang mit illegalisierten Menschen nicht. Im Gegenteil, diesen Vorfall nutzt das Innenministerium dazu, Flüchtlinge, bei welchen Schwierigkeiten bei der Abschiebung erwartet werden, in eigens gecharterten Flugzeugen außerlandes zu bringen. Diese Regelung wurde erstmals am 24. Juni 1999, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, angewandt. Geschützt werden bei diesem Vorgehen die mit der Abschiebung betrauten PolizistInnen. Übergriffe, die an Bord begangen werden könnten, bleiben zukünftig völlig unbemerkt und ungestraft.Illegalisierung von legal aufhältige MigrantInnen:
Das Fremdengesetz 1997 brachte einige, von österreichischen NGOs jahrelang eingeforderte, Reformen mit sich. So wurden, besonders perfide Wege in die Illegalität versperrt. Vor der Gesetzesänderung war es möglich, trotz fristgerecht und korrekt eingebrachtem Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltsberchtigung und der Erfüllung sämtlicher notwendiger Kriterien, alleine aufgrund von Versäumnissen der Behörde, illegalisiert zu werden. Eine generelle Sanierung des Aufenthalts dieser Menschen ist jedoch auch im Fremdengesetz 1997 nicht vorgesehen.Ebenso wurde nun erstmals das Prinzip der Aufenthaltsverfestigung festgeschrieben. Demnach tritt eine stufenweise Aufenthaltsverfestigung ein, die zu einer Verbesserung der Aufenthaltssituation von langjährig in Österreich legal aufhältigen Personen führte. Absoluten Schutz gegen zwangsweise Aufenthaltsbeendigung genießen dem neuen Gesetz zufolge, aber nur von klein auf aufgewachsene und langjährig rechtmäßig niedergelassene Personen.
Illegalisierung durch den geschlossenen Arbeitsmarkt
Der Aufenthaltsverfestigung von MigrantInnen stehen vor allem die Bestimmungen und restriktiven Regulierungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt entgegen. Aber auch Menschen die sich bereits zum Zweck der Erwerbstätigkeit in Österreich befinden aber noch nicht acht Jahre in Österreich niedergelassen sind, sind bei längerer Arbeitslosigkeit von der Ausweisung bedroht. Die in den letzten Jahren von 10% auf 9% (1994) später auf 8 % abgesenkte Bundeshöchstzahl verhindert zunehmend, auch für legal aufhältige Drittstaatsangehörige, den Neu- bzw. Wiederzutritt zum legalen Arbeitsmarkt. Dies zwingt viele MigrantInnen sich am illegalen Arbeitsmarkt die nötigen Ressourcen für den Lebensunterhalt zu erwerben. In der Regel, sind diese Jobs schlecht bezahlt, und bieten keinerlei Schutz gegen Ausbeutung durch die ArbeitgeberInnen. Ebenso schwebt das Damoklesschwert der Ausweisung wegen der Aufnahme von illegaler Beschäftigung permanent über diesen Menschen.Illegalisierung durch verhinderten Familiennachzug
Selbst das Ausmaß, des pro Jahr gestatteten Familiennachzugs, ist der Quotenpflicht unterworfen und orientiert sich nach den Bedingungen des Arbeitsmarkts und nicht nach den Bedürfnissen der MigrantInnen. Der Kreis der nachzugsberechtigten Familienangehörige wurde im FrG 1997 drastisch eingeschränkt. Kinder von per 1.1.1998 bereits niedergelassenen ZuwanderInnen können demnach nur mehr vor dem vollendeten 14 Lebensjahr nachgeholt werden, früher war dies bis zur Volljährigkeit möglich.Die Gesetzeslage zwingt MigrantInnen, da ihnen das Menschenrecht auf Familienleben von den österreichischen Behörden abgesprochen wird, einzelne Familienmitglieder auf illegalem Weg ins Land zu holen.
Katastrophal wirken sich die Regulierung des Familiennachzugs aufgrund von Quotierungen auch auf Personen aus, die aus Kriegs- und Krisengebieten zu ihren in Österreich lebenden Angehörigen nachkommen wollen.
Noch wenige Tage vor Beginn der NATO-Bombardements wurde Frau Cuca Gashi, die eine Frau aus dem Krisengebiet im Kosovo geflüchtet war, von den österreichischen Behörden nach rechtskräftiger §4 - Entscheidung aus der Wohnung ihres Gatten verhaftet und mit ihren 3 kleinen Kindern am 19. 5. nach Györ abgeschoben. Die Polizei hatte es so eilig, daß sie weder Kleidung noch Spielsachen mitnehmen durfte. Ihr in Österreich lebender Ehemann hatte bereits 1996 einen Antrag auf Familienzusammenführung eingebracht, da jedoch die kein Quotenplatz frei war wurde der Antrag nicht positiv erledigt.
Das gleiche passierte der Familie K. im September, auch hier stellten die Ehegatten den Antrag auf Familienzusammenführung bereits ein Jahr davor. Die beiden Frauen mit ihren 4 und 6 Monate alten Babys wurden unmittelbar nach Zustellung des negativen §4-Bescheides nach Ungarn ins Lager Györ, das für seine katastrophalen sanitären Zustände bekannt ist, abgeschoben. Erschwerend kommt dazu, daß eine der Frauen kurz zuvor operiert wurde und noch in ärztlicher Behandlung stand.
Illegalisierung von Kindern und Jugendlichen
Selbst jugendliche MigrantInnen werden durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen häufig illegalisiert. Die Jugendbetreuungseinrichtung "back on stage" hat für in Wien lebende illegalisierte jugendliche MigrantInnen eine Petition eingebracht und damit auf das Problem aufmerksam gemacht, daß auch Kinder und Jugendliche, die häufig fast ihr ganzes Leben in Österreich verbracht haben, von Abschiebung bedroht sind. Trotz der Zusicherung des Innenministers, sich wohlwollend mit den eingebrachten Forderungen auseinanderzusetzen, wurden bisher bereits zwei Jugendliche aus der Gruppe abgeschoben.In Oberösterreich gelang es, einen bereits nach Ungarn abgeschobenen Minderjährigen wieder zurückzuholen. Dies war allerdings nur möglich, weil sich seine MitschülerInnen und LehrerInnen hartnäckig und beispielhaft für seine Rückkehr einsetzten. Die österreichischen Printmedien berichteten ausführlich über den Besuch einer Delegation von SchülerInnen und LehrerInnen in Ungarn und über die katastrophalen Lebensbedingungen im Flüchtlingslager. Die Empörung der Öffentlichkeit bewegten die Verantwortlichen schließlich dazu, die Wiedereinreise des Jugendlichen zu genehmigen.
Die Lebensbedingungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Österreich sind katastrophal. Die Bestimmungen der Kinderrechtskonvention finden keine Anwendung. So werden sie fast nie in altersgerechter Weise untergebracht, häufig sind sie auf die Mildtätigkeit von Flüchtlingshilfsorganisationen oder Einzelpersonen angewiesen. Ebenso fehlen Zugänge zu Deutschkursen, Ausbildungen und Arbeitsplätzen. Der Weg in die Illegalität ist gerade für Menschen aus dieser besonders schutzbedürftige Gruppe häufig vorgezeichnet. Tony ist nur einer von vielen, denen in Österreich keine Chance auf ein menschenwürdiges Leben eingeräumt wird.
Tony ist siebzehn Jahre alt. Er kommt aus Sierra Leone. Tony war geflohen, weil er kämpfen sollte, er hatte aber weder Interesse, Menschen zu töten noch sein eigenes Leben zu riskieren. Vor seiner Flucht hatte er von Österreich nie etwas gehört. Er wollte nach Europa, er ist zufällig hier gestrandet. Seit einem Monat ist er nun in Österreich. Zunächst lebte er drei Wochen im Flüchtlingslager Traiskirchen. Da er bei einer Kontrolle nicht anwesend war, wurde er rausgeschmissen. Er kam nach Wien, sechs Tage schlief er auf öffentlichen Toiletten. Nun hat er vorübergehend einen illegalen Schlafplatz im Gesellenwohnheim Zohmanngasse. Sein einziges Dokument ist ein Zettel aus Traiskirchen, wenn er Arbeit annehmen würde, wäre dies illegal, er darf nicht krank werden, da er nicht versichert ist, er soll nicht mit der Straßenbahn fahren, weil die Gefahr von Personenkontrollen groß ist und er kein Geld für Fahrscheine hat.
Illegalisierung von Flüchtlingen:
Früher oder später landet der Großteil der Flüchtlinge in der Illegalität. Oft verliert sich dann ihre Spur, sie müssen sich verstecken oder wandern in andere Länder weiter. Werden sie von der Polizei aufgegriffen droht ihnen Schubhaft.Die Zahl der Schubhaftverhängungen ist in Österreich konstant hoch (1996 – 14.718; 1997 – 15.873 und 1998 15.092). Aufgrund der geltenden Gesetzeslage können sogar AsylwerberInnen in Schubhaft genommen werden. Besonders erschreckend ist der Anteil von jugendlichen Schubhäftlingen. Laut Angaben des Innenministeriums wurden alleine 1998 in Österreich 773 Minderjährige in Schubhaft genommen. Hinter den nackten Zahlen verbergen sich tragische Lebensgeschichten.
Frühjahr 1998 in der Provinz Kosovo, serbische Bundespolizei durchkämmt die mehrheitlich albanisch bewohnten Dörfer nach Mitgliedern und Sympathisanten der UCK-Guerilla. Verdächtig ist jeder, Männer werden festgenommen und verprügelt, Frauen und Kinder bei Hausdurchsuchungen bedroht und eingeschüchtert. Immer wieder kommt es zu Übergriffen, die für die Betroffenen fatal enden. Einer der Toten dieser Tage ist Mehmet Krasniqi. Kurz nach seinem Tod stehen serbische Polizisten vor der Türe. Krasniqis Witwe und seine Töchter werden beschimpft, Geschirr zerschlagen, alles auf dem Kopf gestellt.
Nach einigen Tagen der ununterbrochenen Spannung beschließt der Familienrat, das jüngste Familienmitglied, sie ist gerade 17 geworden, wegzuschicken. Ganimete soll sich zu den Verwandten nach Österreich durchschlagen. Ein entfernter Verwandter soll die Reise organisieren, das notwendige Geld wird zusammengekratzt.
In Ungarn versteckt sich Ganimete gemeinsam mit fünf Erwachsenen auf einem Güterzug, der nach Österreich fahren wird. Da sie ohne Paß, also illegal nach Österreich eingereist ist, wird gegen sie ein Aufenthaltsverbot verhängt. Sie soll in Schubhaft bleiben, bis die jugoslawischen Behörden ein Heimreisezertifikat ausstellen. Die Anordnung der Schubhaft sei notwendig, schreibt die Behörde, sowohl im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, als auch um ein unmittelbar zu befürchtendes strafbares Handeln Ganimetes zu verhindern. Sie könnte versuchen ihren Lebensunterhalt durch Begehen strafbarer Handlungen zu bestreiten.
Bis zu sechs Monate können die Behörden Illegalisierte in Schubhaft einsperren. Teilweise weigern sich jedoch die Herkunftsländer ihre Staatsbürger zurückzunehmen oder der Herkunftsstaat ist nicht eindeutig abzuklären. Bei vielen abgelehnten AsylwerberInnen ist eine Abschiebung ins Heimatland aus tatsächlichen oder faktischen Gründen nicht möglich. Danach stehen diese Menschen auf der Straße. Sie dürfen nicht dableiben können aber auch nicht aus Österreich ausreisen. Oft ist das einzige Papier, das sie besitzen, ein Abschiebungsaufschub, dieser begründet jedoch keinen legalen Aufenthalt, sondern stellt nur fest, daß eine Abschiebung derzeit nicht möglich ist.
Während von den Behörden die Verhängung von Schubhaft als unbedingte Notwendigkeit angesehen wird, um die illegale Weiterwanderung zu verhindern, fördert sie in Wirklichkeit das, was sie zu bekämpfen vorgibt. Für Flüchtlinge, die in einem potentiellen Aufnahmeland ankommen und dann, oft über mehrere Monate, in Schubhaft gehalten werden, ist es naheliegend, daß sie die erste sich bietende Möglichkeit nutzen, dieses Land wieder zu verlassen.
von Heinz Fronek, asylkoordination Ö, erschienen in "Ohne Papiere in Europa"
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