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Geschichte eines Asylwerbers

Dies ist die Geschichte von Ali. Eine alltägliche Geschichte im Bezug darauf, wie man mit Flüchtlingen im Staate Österreich umzugehen pflegt.
Artikel von Reinhard Wagner

Ich kenne Ali bereits seit einigen Jahren. Neben meinem Vater ist er unter all den Menschen, die ich kenne, mit Sicherheit jener, der am ’arbeitswilligsten’ ist. Für ihn bedeutet Arbeit einfach noch etwas anderes. Etwas wie Selbstwertgefühl, Anstand vor sich selbst und endlich weg von der Abhängigkeit von Anderen zu sein. Darüber hinaus lacht dieser Mensch den ganzen Tag. Ich weiß nicht, wie er das schafft. Ich frage mich oft, ob ich in dieser Situation überhaupt noch lachen könnte.

Es war im Jahre 1988, als Ali das erste Mal aus seiner Heimat Somalien aufgebrochen ist. Er war ein junger Bursch, keine 18 Jahre hatte er auf seinem Buckel. Es hatte Generationskonflikte zwischen ihm und seinem Vater, der in der französischen Armee in Dschibuti gedient hatte, gegeben. Die mehr und mehr angespannte Situation in Somalien hatte die Mutter dann davon überzeugt, den Jungen zum Arbeiten zu einem Onkel nach Saudi-Arabien zu schicken.

Im Jahre 1991 kehrte er ganz kurz noch einmal nach Somalien zurück. Es war direkt vor seiner Flucht Richtung Europa. Die Familie ein letztes Mal sehen, Dokumente und Geld abholen, eine letzte Umarmung. Dennoch sollte dieser letzte Besuch einen gewaltigen Stolperstein im Bezug auf seine späteren Bemühungen um Asyl darstellen. Doch davon wusste Ali zu dieser Zeit natürlich nichts.

Es war der 1. März 1991, als er, nach vielen Abenteuern, mit dem Zug von Budapest nach Wien kam. Nun begann die schier endlos scheinende Geschichte seiner Versuche, endlich ein normales Leben zu beginnen. Bereits Anfang März entschied die Sicherheitsdirektion, dass er nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Auch die Berufung wurde abgelehnt, unter anderem deshalb, weil er eben noch kurz nach Hause gefahren war und weswegen man bei ihm das Vorliegen ’wohlbegründeter Furcht’ nicht gelten ließ. So ist in der Erklärung folgendes vermerkt: “Es sei leider auch eine unbestrittene Tatsache, daß der in Somalia tobende Bürgerkrieg eskaliert sei. Dies erfülle jedoch nicht den Tatbestand einer Verfolgung. Beeinträchtigungen durch den Bürgerkrieg hätten die Bewohner des Heimatlandes des Beschwerdeführers allgemein hinzunehmen und stellten keine individuell gegen den Beschwerdeführer gerichtete Verfolgung im Sinne der Flüchtlingskonvention dar“. Man hatte Ali nicht geglaubt, für die demokratischen Kräfte im Norden des Landes gearbeitet zu haben, und der Umstand, dass alle Menschen in Somalien in Lebensgefahr waren – und eben niemand Ali persönlich gesagt hatte, dass er gerade ihn umbringen würde – reiche eben für einen Flüchtlingsstatus nicht aus.

Durch die Hilfe zahlreicher Flüchtlingsorganisationen konnte eine weitere Beschwerde wegen “Rechtswidrigkeit seines Inhaltes [d.h. im Bezug auf das vorhergehende Urteil] und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften“ vor dem
Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden. Doch auch diese wurde im Jahre 1993 abgelehnt. Die Gefahr einer Abschiebung in ein Land, in dem Menschenrechtsverletzungen, Mord und Totschlag an der Tagesordnung standen, wurde zum ersten Mal spürbar. Folgeanträge eines engagierten Anwaltes, der sich immer wieder auf das Refoulement-Verbot berief, war es zu verdanken, dass Ali nicht ’ausgeliefert’ wurde. Kurze Zeit später wurde Ali jedoch auf der Straße aufgegriffen und am Hernalsergürtel in Schubhaft genommen. Bereits nach ein paar Tagen wollte man ihn, ohne lange zu fackeln, dorthin schicken, wo etwa zur gleichen Zeit zum ersten Mal in der Geschichte ein Black-Hawk-Helikopter der Amerikaner abgeschossen wurde.

Wirklich in allerletzter Minute konnte jener Anwalt erneut intervenieren und erwirkte im Anschluss daran – im Jahre 1994 – einen Abschiebungsaufschub aufgrund der Situation in Somalien, dem weitere Verlängerungsanträge folgten.

Da Ali jedoch niemals einen Asylstatus erlangt hatte, musste er sich jetzt mit einer Anklage wegen ’Umgehung der Grenzkontrolle’ konfrontiert sehen. Als man ihn dann noch beim Diebstahl von Lebensmitteln erwischte, wurde er mit einem 5-jährigen Aufenthaltsverbot belegt.

Ali war nun in der paradoxen Situation zwar Aufenthaltsverbot in Österreich zu haben, jedoch von den Behörden aufgrund des Refoulement-Verbotes nicht ausgeliefert werden zu können. Statt ihm nun aber Hoffnung zu geben und die Möglichkeit, durch Arbeit einen Beitrag zur österreichischen Gesellschaft hinzuzusteuern, sprach man trotz des Aufenthaltsverbotes – da man ihn ja nicht abschieben konnte – eine ’Duldung’ Alis aus. Das Produkt eines legalen, anerkannten Illegalen – natürlich ohne jegliche Rechte – war geschaffen. Das war das Äußerste, was die massiven Bemühungen der unterschiedlichen Flüchtlingsvereine bei den Behörden erreichen konnten.

Mit dieser schwierigen Situation konfrontiert, musste sich Ali die nächsten Jahre durchschlagen. Keine Möglichkeit auf Arbeit, keine Möglichkeit auf ein lebenswürdiges Dasein. Ali hat jedoch seinen größten Trumpf ausgespielt: seine Menschlichkeit, sein freundliches Gemüt und seinen nicht enden wollenden Optimismus. Es war seine soziale Ader, die ihm den Kontakt zu vielen besorgten und helfenden Menschen eröffnete. Auch wenn das Ausfüllen von Formularen und die Behördenwege im Allgemeinen sicherlich nicht zu seinen Stärken zählten – und ihn in Situationen brachte, in denen er selbst nicht mehr wusste was zu tun war –, so haben sein unkompliziertes und gütiges Wesen ihn nicht verzweifeln lassen.

Natürlich war dies teilweise auch nur ein Schein. Ich wusste damals nicht, wie es in ihm selbst aussehen würde. Später, als ich mit ihm einige Zeit in der gleichen Wohnung wohnte, wurde mir bewusst, dass auch er seine traurigen, kritischen und zweifelnden
Momente hatte. Er hatte und hat sicherlich wenig Einsicht in die Bürokratie Österreichs, aber die ganz einfache und fundamentale Frage: ’Wieso darf ich nicht arbeiten?’ ist sicherlich öfters durch seinen Kopf gegeistert. Im Gegensatz zu den unverschämten Vermutungen vieler Einheimischer, Flüchtlinge würden ’absichtlich und voller Freude’ Sozialleistungen abkassieren, wäre es Ali – genauso wie den meisten anderen die nach Österreich kommen – nur allzu recht gewesen, arbeiten gehen zu ’dürfen’, um somit für sich selbst sorgen zu können. Dies lässt das Gesetz – das als Ausdruck des Willens der Mehrzahl der Bevölkerung verstanden werden muss – jedoch nicht zu.

Dass diese Situation nicht angenehm ist, kann sich wahrscheinlich jeder vorstellen. Die nächsten Jahre würde er ’geduldeter’ Illegaler sein .. und dann? An dieser Stelle sei einem Pfarrer in Wien, der das gutmütige Herz dieses Somaliers entdeckt hatte und ihn in den nächsten Jahren bereitwillig unterstützte, von ganzem Herzen gedankt. Ohne solche Menschen wäre die Welt verloren, und ich sehe – seit langer Zeit – endlich wieder einen Grund für die Legitimität des Glaubens. Ali half hier und dort mit, war zur Stelle, wenn man ihn brauchte und konnte sich somit ein minimales Einkommen, das niemals über 100 bis 200 Euro hinausging, garantieren. Die von der Wirtschaft so oft geforderte ’Flexibilität’ ist wahrscheinlich bei niemandem so ausgeprägt wie bei diesen Überlebenskünstlern.

Es war im Jahre 1999 – also nach dem Ablaufen des Aufenthaltsverbotes –, als man für etwaige Aufenthaltsanträge versuchte, Dokumente aus Somalien zu beantragen. Die dortige Situation war jedoch noch keinesfalls als ’harmlos’ einzustufen. So erhielt man von der österreichischen Botschaft in Bonn, wo die letzte noch arbeitende Somalische Botschaft ihren Sitz hatte, folgende Antwort: “Bezugnehmend auf ihr Fax vom 10 Februar 1999 darf ich Ihnen mitteilen, daß mein Versuch, mit der Botschaft von Somalien in Bonn in Kontakt zu treten ohne Erfolg geblieben ist. Laut Auskunft des Büro fremde Missionen des Auswärtigen Amtes würde die Botschaft von Somalien in Bonn zwar weiterhin bestehen, sei aber in der Praxis nicht arbeitsfähig. Dem Büro fremde Missionen ist eine Handy-Nummer bekannt unter der ein Bediensteter der Somalischen Botschaft sporadisch erreichbar sei“. Dieses ’sporadisch’ war ein sehr weit gefasster Begriff, denn diese Person konnte niemals kontaktiert werden. In einem späteren Brief vom Juni 2000 wurde uns dann mitgeteilt, dass die Botschaft nun – leider – endgültig geschlossen worden sei.

Ich kann mich gut erinnern, dass es Ali zu dieser Zeit nicht wirklich gut gegangen ist. Selbstzweifel und Existenzängste sind wohl eine natürliche Begleiterscheinung, wenn man spürt, dass man sich an einem Ort befindet, an dem einen beinahe niemand haben will und an dem man außerdem nicht arbeiten darf, wodurch man natürlich in die Abhängigkeit von genau jenen Menschen getrieben wird.
Alis Fall ist jedoch speziell. Nicht etwa wegen der Umstände, die hier gerade geschildert wurden; nein, diese gibt es allzu oft. Der Fall ist speziell, weil er zum Teil doch noch eine positive Wende gehabt hat. Es ist mir nicht bekannt, wie viele Briefe jener Pfarrer (und natürlich auch jener Anwalt, der ihn immer wieder vertreten hat) geschrieben hat, aber es dürften viele gewesen sein. Da Ali lange Zeit in Niederösterreich gewohnt hatte, erreichten diese schlussendlich auch den hiesigen Landeshauptmann. Ich habe keine Ahnung was die genaue Ursache, der Grund gewesen war, doch nach zwölfeinhalb Jahren sollte die Sensation perfekt sein: Ali war zum ersten Mal legal in Österreich. Am 10. November 2003 hatte er sein erstes Aufenthaltsvisum in den Händen, das bis 10. Mai 2004 beschränkt war. Dies bedeutete auch, dass – falls er einen Arbeitgeber finden würde, der für ihn die Arbeitserlaubnis beim AMS beantrage – er endlich arbeiten dürfe.

Natürlich war auch die Verlängerung der Niederlassungsbewilligung nicht ohne Schwierigkeiten verbunden. Vom Magistrat zur Fremdenpolizei und wieder zurück, von Stiege 8, Zimmer 2, bis Stiege 1, Zimmer 7. Von Urlaubsvertretungen, die sich nicht auskennen, zu Beamten in Krankenstand. Doch Ali hat bereits eine gewisse eigene Dynamik, eine eigene Art und Weise oder Kompetenz, mit den Behörden umzugehen, entwickelt. Aussagen vom AMS, dass er erst eine Niederlassungsbewilligung benötige, um eine Arbeitsbewilligung beantragen zu können, obwohl das Magistrat sagt, er müsse erst arbeiten, um eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten, scheinen ihn viel weniger zu stören als die verwunderten Bekannten, die ihn manchmal auf seinen Amtswegen begleiten.

Heute besitzt Ali einen Lichtbildausweis für Fremde, eine Versicherungskarte und eine E-Card, und langsam kann ich das Lächeln in seinem Gesicht wieder verstehen. Ein Studentenheim, das sich in den Sommermonaten regelmäßig in ein Hotel verwandelt, bietet ihm in jenen drei Monaten immer die Möglichkeit als Abwäscher sein eigenes Geld zu verdienen. Ein kleines Zimmer wird ihm dabei günstig zur Verfügung gestellt. Ansonsten versucht er, mit kleinen Nebenjobs wie Zettelverteilen oder anderen Hilfstätigkeiten über die Runden zu kommen.

So wirklich vom Glück verfolgt ist Ali natürlich noch immer nicht. So hat ihm zum Beispiel ein indischer Restaurantbesitzer seinen Lohn für die Arbeit als Abwäscher nicht gegeben. Er hatte sicher gehofft, dass Ali illegal wäre und somit auch keinen Rechtsanspruch hätte. Doch zum ersten Mal seit langem hat auch Ali wieder einmal Rechte und der Fall liegt gerade bei der Arbeiterkammer auf.

Im November 2005 hat der Herr Pfarrer ein ’Ansuchen um Staatsbürgerschaft’ gestellt. Natürlich ist bis jetzt noch nichts dabei herausgekommen, und natürlich werden jene Jahre, in denen er ’Aufenthaltsverbot’ hatte (obwohl er andererseits legal hier war) nicht an die 10 Jahre angerechnet, die man offiziell legal in Österreich sein müsste, damit es dann im Ermessen der Beamten liegt, darüber zu entscheiden, ob man die Staatsbürgerschaft erhält. Doch wer weiß, vielleicht gibt es ja irgendwann wieder eine Sensation – vielleicht im Jahre 2009 – und Ali wird wirklich Österreicher


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