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Asylgesetz 2003
Am 1.5.2004 trat die Asylgesetznovelle 2003 in Kraft. Für Anträge, die VOR dem 30.4.2004 gestellt wurden, gilt das Asylgesetz 1997.
1. Asylverfahren – was ist das?
Im Asylverfahren wird festgestellt, ob Flüchtlinge in Österreich Asyl bekommen.
2. Wo kann man um Asyl in Österreich ansuchen?
Nach dem österreichischen Asylgesetz werden nur Anträge behandelt, die in Österreich gestellt werden.
3. Was geschieht in der Erstaufnahmestelle?
In der Erstaufnahmestelle angelangt, wird zunächst die „erkennungsdienstliche Behandlung“ durchgeführt.
4. Was wird geprüft?
Z.B. ob Österreich überhaupt für den Asylantrag zuständig ist.
5. Wie läuft die Einvernahme - das Interview - ab?
Die erste Einvernahme ist die entscheidende. Was Sie hier nicht sagen, können Sie später nur mit Schwierigkeiten ergänzen.
6. Wie und wann erfahre ich das Ergebnis?
Nach einigen Tagen gibt es ein erstes Ergebnis.
7. Was passiert, wenn Österreich nicht zuständig ist?
In dieser Situation haben Sie nur die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine Berufung, d.h. eine Art Gegenschrift, einzubringen.
8. Was bedeutet es, wenn ich einfach nur eine Aufenthaltsberechtigungskarte bekomme?
Das bedeutet, Ihr Antrag ist zugelassen.
9. Was passiert, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird?
Sie können gegen die Entscheidung Berufung einbringen.
10. Was heißt subsidiärer Schutz oder „§8“ Asylgesetz?
Subsidiärer Schutz ist eine Aufenthaltsberechtigung.
11. Darf ich als AsylwerberIn arbeiten?
Grundsätzlich muss man dazu sagen: Nein.