Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
 

zum ersten Artikel dieser Rubrik >>

Abschiebung

Die Abschiebung ist die zwangsweise Außerlandesschaffung in Vollstreckung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbots. Eine Abschiebung ist nur zulässig, wenn es eine durchsetzbare Ausweisung oder ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot gibt und

• die Überwachung der Ausreise aus Gründen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit notwendig scheint.

• die/der Betroffene der Ausreiseverpflichtung nicht zeitgerecht nachgekommen ist oder zu befürchten ist, sie/er würde der Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen.

• ein/e ausländische Staatsangehörige/r entgegen einem bestehendem Aufenthaltsverbot in das Bundesgebiet eingereist ist.