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Abschiebung
Die Abschiebung ist die zwangsweise Außerlandesschaffung in Vollstreckung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbots. Eine Abschiebung ist nur zulässig, wenn es eine durchsetzbare Ausweisung oder ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot gibt und
• die Überwachung der Ausreise aus Gründen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit notwendig scheint.
• die/der Betroffene der Ausreiseverpflichtung nicht zeitgerecht nachgekommen ist oder zu befürchten ist, sie/er würde der Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen.
• ein/e ausländische Staatsangehörige/r entgegen einem bestehendem Aufenthaltsverbot in das Bundesgebiet eingereist ist.