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Welche Aufenthaltsgenehmigungen gibt es?

Wer sich in Österreich nicht nur kurzfristig (auf der Grundlage eines Visums) aufhalten will, braucht dafür einen Aufenthaltstitel oder eine Dokumentation seines gemeinschaftsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechts. Ein Aufenthaltstitel ist jede Genehmigung, die einem Drittstaatsangehörigen das Recht zum Aufenthalt in Österreich einräumt. EWR-Bürger und deren Angehörige kommt das Recht auf Aufenthalt und Niederlassung bereits auf der Grundlage gemeinschaftsrechtlicher (= EU-rechtlicher) Vorschriften zu. Deshalb muss ihnen das Recht auf Aufenthalt und Niederlassung nicht erst durch einen Aufenthaltstitel erteilt, sondern nur dessen Bestand dokumentiert werden.



Dokumentationen

Für EWR-BürgerInnen bzw. Schweizer BürgerInnen