<< voriger Artikel dieser Rubrik
nächster Artikel dieser Rubrik >>
7. Wie und wann erfahre ich das Ergebnis?
Nach einigen Tagen gibt es ein erstes Ergebnis, ob Österreich für den Asylantrag zuständig ist und Sie hier um Asyl ansuchen können oder ob Ihr Antrag an einen anderen Staat zurückgewiesen wird.
Seltener wird in diesem ersten Ergebnis über die Fluchtgründen selbst geurteilt. Es ist aber auch möglich, dass Sie eine Mitteilung bekommen, dass beabsichtigt ist, Ihren Antrag abzuweisen, weil Sie nach Ansicht der Behörde keine ausreichenden Verfolgungsgründe vorgebracht haben.
Sowohl bei der beabsichtigen Zurückweisung als auch bei der Abweisung bekommen Sie Gelegenheit mit einem Rechtsberater bzw. einer Rechtsberaterin zu sprechen. Diese Person teilt Ihnen mit, wie die Rechtslage aussieht und welches Problem bei Ihrem Antrag vorliegt.
Gemeinsam mit ihm oder ihr können Sie überlegen, ob und was man zu den Einwänden der Behörde sagen kann. Dann kommt es zu einer zweiten Einvernahme, bei der Sie die Möglichkeit haben, Ihre Argumente erneut und besser darzustellen.
printer friendly version