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4. Was geschieht konkret in der Erstaufnahmestelle?

Erste staatliche Unterbringung für Asylwerber, Beginn des 2-Stufen Asylverfahrens

Der erste Schritt, in der Erstaufnahmestelle wie auch bei einem polizeilichen Aufgriff ist die „erkennungsdienstliche Behandlung“ durch Polizeibeamte. Diese beinhaltet Aufnahme von Namen, Vorlage von Dokumenten, Fotografieren. Es werden Fingerabdrücke abgenommen, die über ein Datenbanksystem mit Fingerabdrücken in ganz Europa verglichen werden („Eurodac“). Wenn Sie in einem europäischen Land um Asyl angesucht haben und Ihre Fingerabdrücke in diese Datenbank aufgenommen worden sind, ist für alle anderen Länder klar, dass sie nicht zuständig sind und Sie in das „erste“ EU – Land zurückschicken können.

Bei der Asylantragstellung in der Erstaufnahmestelle erhalten Sie nach der Ankunft ein Informationsblatt, sowie Bettwäsche, Essen und die grüne Karte, die das Aufenthaltsrecht im Erstaufnahmezentrum bestätigt („Verfahrenskarte“). Achtung, in den ersten 20 Tagen des Asylverfahrens dürfen Sie sich nur im engeren Gebiet der Stadt in der Sie wohnen, aufhalten (z.B. können BewohnerInnen des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen nicht nach Wien fahren, außer es handelt sich um Arzttermine oder behördliche Ladungen)

Weiters folgen eine medizinische Untersuchung (mit Lungenröntgen) und, wenn nötig, eine ärztliche Behandlung. Ein wichtiger Punkt sind auch psychische Probleme. Im Asylverfahren wird gefordert „alles“ sofort zu erzählen. Es ist wichtig festzustellen, ob jemand dazu nach all dem, was er oder sie erlebt und überlebt hat, überhaupt in der Lage ist.


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