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3. Wie läuft ein Asylverfahren ab?
Das Asylverfahren hat zwei Stufen: die Zulassung zum Asylverfahren und die inhaltliche Prüfung des Asylverfahrens.
Im Zulassungsverfahren, das in der Regel in der Erstaufnahmestelle erfolgen soll, wird geprüft, ob Österreich überhaupt für den Antrag zuständig ist. Erst wenn diese Frage geklärt und der Antrag zugelassen ist, folgt die inhaltliche Prüfung.
Die Frage der Zulassung des Asylverfahrens ist sehr wichtig. Hier kurz beide Ausgänge: Wenn Ihr Antrag nicht zugelassen wird, z.B., weil Sie vorher bereits in einem anderen der 25 EU-Staaten oder auch in einem „sicheren“ Staat wie z.B. der Schweiz waren, erhalten Sie eine Ausweisung. Diese Entscheidung -wie alle Entscheidungen, die mit einer Ausweisung verbunden sind - wird persönlich durch Polizeibeamte zugestellt, was in der Regel Inschubhaftnahme bedeutet. Daraus folgt, dass Sie in diesem Fall keine Zeit mehr haben, eine Beratungsstelle zwecks Hilfe für die Berufung zu kontaktieren und einen solchen Kontakt möglichst schon zuvor geknüpft haben sollten.
Wenn Ihr Antrag zugelassen ist, werden Sie in eine andere Unterkunft überstellt. Mehr dazu siehe Punkt 9
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