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Erteilung eines Befreiungsscheins

Der Befreiungsschein berechtigt die InhaberInnen, jede unselbstständige Erwerbstätigkeit in ganz Österreich aufzunehmen, und ist damit im Vergleich zur Beschäftigungsbewilligung oder Arbeitserlaubnis die weitest reichende Berechtigung, die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erteilt werden kann. Der Befreiungsschein hat in den letzten Jahren an Bedeutung verloren, weil verschiedene Aufenthaltstitel (Daueruaufenthalt-EG, Niederlassungsnachweis, Niederlassungsbewilligung – unbeschränkt) langfristig niedergelassenen Fremden Freizügigkeit am Arbeitsmarkt garantieren.

Der Befreiungsschein wird einer ausländischen Arbeitskraft auf ihren Antrag ausgestellt, wenn sie:
• als Inhaberin einer Niederlassungsbewilligung während der letzten acht Jahre mindestens fünf Jahre im Bundesgebiet erlaubt beschäftigt war und rechtmäßig niedergelassen ist.
• das letzte volle Schuljahr vor Beendigung ihrer Schulpflicht in Österreich absolviert hat, über eine Niederlassungsbewilligung verfügt und wenigstens ein niedergelassener Elternteil während der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre im Bundesgebiet erwerbstätig war.
• bisher wegen seiner Angehörigeneigenschaft zu einem Österreicher oder EWR-Bürger vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen war, die Angehörigeneigenschaft nunmehr jedoch weggefallen ist und die ausländische Arbeitskraft rechtmäßig niedergelassen bleibt.
• Familienangehörige eines Inhabers eines Befreiungsschein ist und bereits seit zwölf Monaten rechtmäßig in Österreich niedergelassen ist.

Der Antrag auf Ausstellung eines Befreiungsscheins ist von der ausländischen Arbeitskraft bei der regionalen Geschäftstelle des AMS, in dessen Sprengel die ausländische Arbeitskraft ihren Wohnsitz hat, zu stellen. Der Befreiungsschein wird als grüne Ausweiskarte mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer erteilt. Die Kosten belaufen sich auf 43 Euro für die Antragstellung und 82,50 Euro für die Ausstellung. Befreiungsscheine, die erstmals für Jugendliche ausgestellt werden, sind von den Stempelgebühren befreit.


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