<< voriger Artikel dieser Rubrik
nächster Artikel dieser Rubrik >>
Innenministerin verweigert Gesprächstermin
Das Büro der Innenministerin sieht keine Notwendigkeit für Gespräch über eine generelle Lösung, denn jeder Einzelfall ist entsprechend zu prüfen.
GZ: 71.608/79-III/4/06
Betreff: Eingabe vom 17.03.2006
Wien 27. März 2006
Sehr geehrte Frau Magister Knapp!
Bezug nehmend auf Ihre Eingabe vom 17. März 2006, welche an mich weitergeleitet wurde , wird vorab mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Inneres die Ansicht vertritt, dass keine generelle Legalisierungsaktion angebracht, sondern jeder Einzelfall im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten entsprechend zu prüfen ist.
Weiters darf ich Sie auf die bereits erfolgte Erledigung des Leiters des Abteilung III/4, Mag. Johann Bezdeka, vom 10. Feber 2006, ZI. 71.608/66-III/4/06, hinweisen.
Eine weitere Erörterung des Sachverhaltes scheint daher entbehrlich.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Karl Hutter eh
printer friendly version